LEISTUNG UND KOSTEN

 
Was leistet eine Seniorenbetreuung

Mögen sich die beiden Formen in Zeitlichen Aufwand und Betreuungsverhältnis unterscheiden, in den möglichen Leistungen sind sie gleich. Die Betreuungsexperten von HOJDA-Partner unterteilen vier Aufgabenbereiche:

A Grundpflege
B Hauswirtschaft
C Ernährung
D Soziale Betreuung


Grundpflege
Hier sind vor allem Hilfestellungen bei der Körperhygiene gemeint. Haare waschen, Nägel schneiden oder Gang zur Toilette, bei all dem unterstützen die Betreuungskräfte die Senioren. Zu den Aufgaben kann es aber auch gehören, Inkontinenzmaterial zu entsorgen und verunreinigte Einlagen auszuwechseln.

Hauswirtschaft
Lassen die Kräfte im Alter nach, wird auch die Haushaltsführung schwerer. Für manchen Senior wird sich bei entsprechend starken körperlichen Einschränkungen gar unmöglich. Hier können die Betreuungskräfte helfen. Auch die Wäsche erledigen sie und helfen Ihnen beim An- und Auskleiden. Leben Tiere mit im Haushalt, können die Betreuungskräfte auch deren Versorgung mit übernehmen. Blumen bzw. Pflanzen gießen kann ebenfalls zu den Aufgaben in der 24- Stunden- Betreuung gehören. So werden die Senioren weitgehend entlastet, während ihr Haushalt gepflegt bleibt.

Ernährung
Die Ernährung spielt eine große Rolle für die Gesundheit im Alter. Viele alterstypische Krankheitsbilder werden durch fehlerhafte- oder Mangelernährung begünstigt. Zwar sinkt der Energiebedarf durch den reduzierten Kraftverbrauch, der Nähstoffbedarf bleibt allerdingst genauso hoch wie in jüngeren Personen, die nicht mehr selbstständig alltägliche Dinge erledige können oder Menschen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, haben die Möglichkeit eine Betreuungskraft aus EU- Länder zu engagieren. EU- Senioren Betreuungskräften sind genauso gut ausgebildet die Deutsche Seniorenkräfte, aber in vielen Fällen günstiger. Außerdem können Sie die 24 Stunden Betreuung zu Hause übernehmen, was wiederum für Sie bedeutet, dass sie in Ihren gewohnten vier Wänden wohnen bleiben können und nicht in ein Altersheim umziehen müssen.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten einer häuslichen Betreuung haben, zögern Sie nicht länger, sondern nehmen sie direkt mit uns Kontakt auf. Wir betraten Sie gerne zu den Kosten einer ausländischen Betreuungskraft, die sich bei Ihnen zu Hause 24- Stunden lang kümmert.

Eine Betreuungskraft aus dem EU- Ausland kann viel Günstiger sein als eine Betreuungskraft aus Deutschland. Der Grund hierfür liegt unter anderen in den Löhnen, die Betreuerinnen aus EU- Länder bekommen. Das bedeutet aber nicht, dass eine Betreuungskraft aus dem EU- Land schlechter ausgebildet ist oder eine schlechte Betreuung bieten. Stattdessen kann die Betreuung genauso gut sein, wie die Betreuerin von einer deutschen Betreuungskraft.

Viele Menschen, die sich betreuen lassen, fragen sich: Was kostet eine 24- Stunden Betreuung? Die Höhe der Kosten für eine 24 Stunden Betreuung richtet sich in erster Linie nach dem Pflegegrad. Es gibt verschiedene Pflegestufen, wobei eine niedrige Stufe bedeutet, dass nur ein geringer Pflegebedarf besteht. Auf der anderen Seite, bedeutet eine hohe Pflegestufe, dass weil Pflege und Betreuung benötigt wird. Das ist insbesondere der Fall bei Personen, die nicht mehr selbstständig alltägliche Dinge unternehmen können, wie zum Beispiel einkaufen oder sich waschen.

Da die 24 Stunden Betreuung allerdings nicht von der Pflegekasse direkt gefördert wird, können Sie hier nur das Pflegegeld aufwenden. Als erster Näherungswert des Preises für eine legale 24-Betreuungs lässt sich eine Preisspanne von etwa 1950,- Euro bis 2850,- Euro nennen. Zusätzlich kommen noch die Kosten für Kost und Logis sowie An- und Abreisekosten /jeweils 120 bis 150,- Euro/ hinzu.

Als 24- Stunden Betreuung versteht man eine Betreuungskraft, die im Haushalt des Bedürftigen lebt, der von Ihr versorgt wird. Weil sie rund um die Uhr zur Verfügung steht, ermöglicht sie dem Bedürftigen, auch im hohen Altern noch in den eigenen Vier Wänden zu leben.

Freizeitgestaltung
Ein wichtiger Teil unseres Lebens ist die Freizeitgestaltung. Passive Lebensweisen können zu Vereinsamung und Folgekrankheiten führen. Hier sollen die Betreuungskräfte ältere Menschen mobilisieren und zu einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben motivieren. Gespräche, altersgerechte Spiele oder, wenn es die Kräfte zulassen gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge sind Teil der Seniorenbetreuung, Besuche beim Arzt oder Freunden können ebenso von der Betreuungskraft begleitet werden, so kann die Freizeit aktiv gestaltet und die Lebenskraft erhalten werden.

Tipps zur Kostenübernahme
Wer eine Betreuungskraft für eine Seniorenbetreuung in Anspruch nimmt, muss die Kosten dafür zunächst grundsätzlich selber tragen. Dabei ist es unerheblich, ob der Betreuer oder die Betreuerin über eine Agentur vermittelt oder selbstständig angestellt wurde.

Der Gesetzgeber hat in Deutschland jedoch Möglichkeiten für zumindest eine teilweise Kostenübernahme vorgesehen. So kann der Eigenenteil für die Kosten einer Seniorenbetreuung gesengt werden.

Kostenübernahme
Wer in Deutschland als pflegebedürftig gilt, dem stehen Gelder und Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu. Für die Angebote der 24- Stunden Betreuung können einige dieser Gelder verwendet werden. Wie hoch der Betrag dann ist, hängt maßgeblich davon ab welchen der fünf Pflegegrade der versicherte hat. Je höher der Pflegegrad, desto höher die möglichen Beträge.

HINWEIS: Gesetzlich Versicherte finden ihre Pflegekasse immer auch bei ihrer jeweiligen Krankenkasse. Privatversicherte haben hingegen ein Wahlrecht und können sich ihre Pflegeversicherung unabhängig von der Krankenkasse aussuchen.

Wenn Bedürftige eine 24- Stunden Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen, können sie diese mit dem Pflegegeld finanzieren. Die Geldsätze sind nach Pflegegraden gestaffelt.

PFLEGEGRAD Maximale Leistungen pro Monat in Euro

Pflegegrad 1 Kein

Pflegegrad 2 316,- Euro

Pflegegrad 3 545,- Euro

Pflegegrad 4 727,- Euro

Pflegegrad 5 901,- Euro

Das Pflegegeld wird ausgezahlt und steht grundsätzlich zur freien Verfügung, Allerdingst ist es an die Voraussetzung geknüpft, dass Pflegebedürftigen ihre Versorgung „in geeigneter Weise“ selber absichern. Dazu gehört, dass sie ihre Betreuung selber organisieren müssen. Gleiche gilt im Übrigen auch für die Haushaltsführung, auch sie kann durch das Pflegegeld finanziert werden.

Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass nur diejenigen Pflegegeld erhalten, die sich zu Hause durch Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen oder private Betreuungskräfte versorgen lassen. Zu diesem Personenkreis gehören auch die Betreuungskräfte, die über HOJAD-Partner vermittelt werden. Für das Pflegegeld gibt es keinen gesonderten Antrag. Bereits mit dem Antrag auf Pflegebedürftigkeit müssen sich die Versicherten entscheiden, ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen möchten. Es allerdings auch möglich, beide miteinander zu kombinieren. So lässt sich das Pflegegeld anteilig für die Betreuungsleistungen verwenden.

Pflegegeld - § 37 SGB XI
Die gesetzliche Grundlage für das Pflegegeld und dessen möglichen Verwendungszwecke ist im Paragraph 37 des Sozialgesetzbuchs XI geregelt

Wer einen Pflegegrad 2 oder höher hat, kann den Entlastungsbetrag zwar für Leistungen der Stundenweise Betreuung verwenden, aber eben nicht für die „körperbezogene Selbstversorgung“. So könnte der Beitrag beispielsweise für die Zubereitung von essen oder die Haushaltreinigung durch die Betreuungskraft eingesetzt werden.

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nach dem Kostenerstattungsprinzip von der Pflegekasse gewährt. Die Pflegebedürftigen müssen also immer erst in Vorleistung gehen und die jeweiligen kosten selber bezahlen.

Um das Geld zurückzuerhalten, müssen sie eine Rechnung bei der Pflegeversicherung einreichen, Darauf muss detailliert stehen, wofür das Geld verwendet wurde. Sind dies dann zulässigen Leistungen im Sinne der Vorschriften, muss die Pflegekasse die Kosten dafür erstatten. Es ist zudem möglich, die Ansprüche aus dem Entlastungsbetrag anzusparen. Werden die 125,- Euro beispielweise in einem Monat nicht vollständig beansprucht, können sie auf den nächsten Monat übertragen werden.

Entlastungsbetrag - § 45b SGB XI
Die gesetzliche Grundlage für das Pflegegeld und dessen mögliche Verwendungszwecke ist im §45b des Sozialgesetzbuchs XI geregelt Die Gelder aus der „Verhinderungspflege“ lassen sich komplett für die 24- Stunden Betreuung nutzen, Jährlich steht Pflegebedürftigen ein Betrag von 1612,- Euro aus diesem Mitteln zur Verfügung. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft. So muss der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 besitzen und seit mindestens einem halben Jahr zu Hause gepflegt werden. Die Agentur HOJDA-Partner hat einen Tipp: Wer eine EU-Seniorenbetreuung Kraft mit der „Ersatzpflege“ betraut, kann die volle Verhinderungspflege genutzt werden. Würden hingegen Angehörige bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert – die Ersatzpflege durchführen, zahlen die Pflegekassen nicht die vollen1615,- Euro aus der Verhinderungspflege. Es würde dann maximal das 1,5- fache des Pflegegeldes gezahlt werden.

Rechenbeispiel für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3

Ersatzpflege durch erwerbsmäßigen Pflegedienstleister /z.B. EU- Betreuungskraft/
100% Verhinderungspflege: 1612,- Euro

Ersatzpflege durch Angehörigen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad
1,5- facher Satz aus Pflegegeld: 817,50,- Euro
Kostenerstattung anhand des Pflegegelds:
Pflegegeld 1,5 - Zuschlag 545,- Euro 1,5 - 272,50,- €

Diese Summe aus Pflegegeld (545,- Euro) und dem Zuschlag (272,50,- Euro) ist der Betrag für die Kostenerstattung aus der Verhinderungspflege (817,50,-Euro) ZUSÄTZLICH kann auch ein Teilbetrag aus den Geldern der „Kurzzeitpflege“ für die Verhinderungspflege – und damit auch für die Betreuungskraft – verwendet werden. Maximal können so 806,- Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden. In Summe würden dann 2418,- Euro pro Jahr als Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Geld für die Verhinderungspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Formulare liegen in den Regeln in den Geschäftsstellen aus. Dem Antrag muss Nachweis als Kopie beigefügt werden auf dem die Kosten aufgeführt sind, die mit der Verhinderungspflege bezahlt werden soll.

Kostenübernahme aus Sozialhilfe
Wer für die Kosten einer 24- Stunden Betreuung nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen aufkommen kann, hat die Möglichkeit, sich über die Sozialhilfe die entsprechenden Beträge zu holen. Dazu muss jedoch ein Antrag aus „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt eingereicht werden.
Haben die Senioren Kinder, prüft die Behörde, ob diese für die Kosten aufkommen müssen. Bestünde ein solcher Unterhaltsanspruch, müssen die Kinder zumindest ein Teil der Kosten bezahlen, wenn sie über ein entsprechendes Einkommen und Vermögen verfügen. Letztlich entscheidet das Sozialamt immer im Einzelfall, ob und in welcher Höhe es Kosten übernimmt.

Die Hilfe zu Pflege wird nicht rückwirkend gewährt. Das Sozialamt zahlt also erst ab dem Zeitpunkt, an dem es Kenntnis vom Hilfsbedarf erhielt. Daher sollte der Antrag idealerweise schriftlich eingereicht werden, um über den Eingangstempel der Behörde einen Beweis in der Hand zu haben.


24 Stunden Betreuung von der Steuer absetzen
Über die Einkommensteuererklärung können Kosten für eine 24- Stunden Betreuung geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent der jährlichen Betreuungskosten – jedoch höchstens 4000,- Euro lassen sich von steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Auf diesen Betrag müssen die Senioren dann also keine Steuer zahlen.

Die entsprechenden Angaben müssen als „Haushaltnahe Dienstleistungen“ in der Steuererklärung angeführt werden. Zudem müssen die Kosten beziehungsweise erbrachten Leistungen mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Das Finanzamt akzeptiert in diesen Fällen auch nur Rechnungen, die per Überweisung bezahlt worden. Hintergrund ist hier die Nachweispflicht.